Regierungsstatthalterinnen
und Regierungsstatthalter:
Die vom Volk gewählte
dezentrale Verwaltung
im Kanton Bern.
Photo: (c) P. Spahni
Marc Fritschi,
unser erfahrener
Regierungsstatthalter.
Die Regierungsstatthalter und ihre Ämter erfüllen gestützt auf die Kantonsverfassung ihre gesetzlichen Aufgaben zugunsten der Bevölkerung, der Gemeinden und des Kantons.

Das Gesetz vom 28. März 2006 erwähnt namentlich folgende Aufgaben der Statthalter:
- vertritt den Regierungsrat
- beaufsichtigt und berät die Gemeinden
- ist Aufsichts-, Bewilligungs-, Genehmigungs-, Verwaltungsjustiz- und Vollzugsbehörde*)
- wirkt als Polizeibehörde
- erfüllt Führungs- und Koordinationsaufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes
- Bekämpfung der häuslichen Gewalt

*) Rund 300 Aufgaben sind in der bernischen Gesetzessammlung aufgeführt, zum Beispiel im Gemeindegesetz, im Baugesetz, im Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz, im Steuergesetz, im Sozialhilfegesetz, im Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht, im Einführungsgesetz zum ZGB, im Gesetz über die politischen Rechte und vieles mehr.

Leider schafft die Politik im Kanton Bern immer wieder neue Amtsstellen, statt die Ressourcen und das Wissen der Regierungsstatthalterämter zu nutzen. Für die Steuerzahler waren alle diese Reformen ein Verlustgeschäft.
- Ab 2013 sind wir nicht mehr zuständig für die vormundschaftliche Aufsicht und die fürsorgerische Freiheitsentziehung.
- 2010 wurden langjährige Aufgaben wie der Strafvollzug, Fischerei, Lotterie- und Tombolabewilligungen sowie die Aufsicht über die Gemeindefinanzen zentralisiert, bereits 2005 der Vollzug des Waffengesetzes.