Die Arena Thun
hat unser Team
beschäftigt.
Wir haben sie auch
besichtigt.
Marc Fritschi,
unser erfahrener
Regierungsstatthalter.
Jahr 2 nach der Bezirksreform und Wahlkreisreform. Das Regierungsstatthalteramt Thun ist neu für 35 Gemeinden, rund 102'000 Einwohner zuständig (2009: 26 Gemeinden, 90'000 Einwohner). Das Personal wurde aufgrund der politischen Vorgaben gleichzeitig um 14 Prozent reduziert. Seit Mai 2010 arbeiten wir im Selve-Gebäude.

Als neuer Regierungsstatthalter setzte ich uns das Ziel, dass die Kunden nicht unter der Reform leiden sollten (Fehler, Verzögerungen, Unfreundlichkeiten). Ich konnte dabei auf ein Team zählen, das auf erfahrene Mitarbeiter aus den bisherigen Statthalterämtern in Thun, Wimmis und Belp aufbaute. Das aktuelle Team ist ersichtlich auf www.jgk.be.ch/site/index/rsa/rsa_gemeinden/rsa_thun_kontakt.htm.

Im 2010 erledigte das Regierungsstatthalteramt Thun unter anderem
      4 Volksabstimmungen plus Grossrats- und Regierungsratswahlen
    48 Beschwerdeverfahren gegen Entscheide von Gemeindebehörden
  132 gastgewerbliche Betriebsbewilligungen
  639 gastgewerbliche Einzelbewilligungen
  184 Baubewilligungen (3 Baugesuche wurden abgewiesen oder zurückgezogen)
  108 Bewilligungen zum Bäuerlichen Bodenrecht
  139 Entscheide bezüglich Fürsorgerische Freiheitsentziehung
1009 Massnahmen bei Todesfällen (Inventare, Ausschlagungen etc.)

Zu den Hauptaufgaben des Regierungsstatthalteramts gehört die Gemeindeaufsicht. 2010 konnten 26 Verwaltungen besucht werden. Neben dem Tagesgeschäft haben wir diverse Tagungen organisiert: zwei für Gemeindepräsidenten, zwei für Gemeindeschreiber, je eine für Bauverwalter und Finanzverwalter der Gemeinden, eine Einführung für neue Gemeinderäte sowie ein Rapport für die Feuerwehrkommandanten. Dazu kamen Referate bei Vormundschaftsbehörden oder beim Verband bernischer Notare.

Wir sind leider nicht mehr zuständig  für langjährige Aufgaben wie Strafvollzug, Fischerei, Lotterie- und Tombolabewilligungen, bereits seit einiger Zeit auch nicht mehr für Waffenerwerbsscheine und Ausnahmebewilligungen gemäss RPG Art. 24 ff.